EDAA Trust Seal

CONVERSANT EUROPE LTD MEDIA AUFTRAG

Dieser Auftrag (Media) (Conversant Service Order ) wird zwischen Conversant Deutschland GmbH (HRB 132209) mit Sitz in Geschaftsanschrift 13, 81675 Mnchen (in dieser Vereinbarung zusammenfassend als Conversant bezeichnet), und dem Marketingpartner abgeschlossen. In diesen Conversant-Auftrag sind die Bedingungen der Allgemeinen Leistungsvereinbarung von Conversant (General Services Agreement, GSA) zwischen Conversant und dem Marketingpartner einbezogen, die unter https://www.conversantmedia.eu/legal/gsa-de (oder der jeweils aktuellen, von Conversant festgelegten URL) eingesehen werden kann, und tritt an dem Tag in Kraft, an dem die letzte Partei diesen Conversant-Auftrag unterzeichnet hat. Die Parteien erkennen an, dass die Klauseln jeder anderen Vertrag, den der Marketingpartner mit einem verbundenen Unternehmen von Conversant getroffen hat, nicht auf diesen Vertrag anwendbar sind.

Bei Anzeige Kampagnen, die Suchfunktionen, eMail, Co-Registrierung oder CPA zur Generierung von Leads fr den Marketingpartner verwenden (Lead-Generierung), umfasst dieser Conversant-Auftrag auch die beigefgte Anlage zur Lead-Generierung, die unter https://www.conversantmedia.eu/legal/anlage-lead-generierung eigesehen werden kann.

In Erwgung der in diesem Vertrag enthaltenen wechselseitigen Zusicherungen und angesichts der ausgehandelten Gegenleistungen, deren Empfang und Angemessenheit hiermit besttigt wird, vereinbaren die Parteien was folgt:

1. Vereinbarung. In diesem Conversant-Auftrag und nachfolgenden kampagnenspezifischen Anzeigenauftrgen werden die Verpflichtungen von Conversant und dem Marketingpartner im Zusammenhang mit der Auslieferung von Kampagnen durch Conversant im Auftrag des Marketingpartners festgelegt. Mit der Ausfhrung eines Anzeigenauftrags durch den Marketingpartner und Conversant gelten die zu jenem Zeitpunkt mageblichen Preise und Verkaufsbedingungen fr die Werbung als akzeptiert. Alle mndlich oder schriftlich genannten Preise sind nur vierzehn (14) Tage ab dem Datum des Angebots (bzw. bei einer Annahme des Angebots fr die Dauer des jeweiligen Anzeigenauftrags) gltig.

2. Kreativmaterial des Marketingpartners.

(a) Der Marketingpartner trgt die alleinige Verantwortung fr den Inhalt jedes Werbemittels. Der Inhalt muss mit den Richtlinien fr Werbemittel (Ad Guidelines zu finden: https://www.conversantmedia.eu/legal/creative-guidelines-de) bereinstimmen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht etwas anderes bestimmt wird, stellt der Marketingpartner mindestens zehn (10) Geschftstage vor dem Startdatum einer Mobile-Kampagne und drei (3) Geschftstage vor dem Startdatum einer Anzeige Kampagne alle fr die Vermarktung einer Kampagne notwendigen Kreativmaterialien und Inhalte (Kreativmaterial) zur Verfgung. Dazu gehren insbesondere Banner, Sprache/Text fr Werbe-eMails, Links, Felder, Videos, Rich Media und andere jeweils erforderliche Kreativinhalte. Alle von Conversant erstellten Kreativmaterialien oder Inhalte (Conversant-Inhalte) bedrfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung (die auch per eMail erteilt werden kann) durch Conversant und den Marketingpartner. Conversant ersetzt berarbeitete Werbemittel auf schriftliche Anforderung des Marketingpartners hchstens zwei (2) Mal pro Monat, und solche berarbeiteten Werbemittel mssen fnf (5) Geschftstage vor dem hierfr gewnschten Kampagnen-Starttermin vorliegen.

(b) Der Marketingpartner verpflichtet sich, die korrekte Funktionsweise aller an Conversant bermittelten Kreativmaterialien bis sptestens einen (1) Geschftstag vor dem Kampagnenstart zu besttigen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Besttigung vorliegt, geht Conversant davon aus, dass das Kreativmaterial ordnungsgem funktioniert, und der Marketingpartner verpflichtet sich, alle aus dem Kreativmaterial abgeleiteten AdImpressions oder Clicks zu bezahlen. Der Marketingpartner besttigt und stimmt zu, dass Conversant das in das Conversant-Netzwerk aufzunehmende Kreativmaterial nicht vorher prft und nicht fr die Kontrolle, berwachung oder Bearbeitung von Kreativmaterial verantwortlich ist.

3. Kampagne des Marketingpartners.

(a) Conversant kann im Rahmen der Due Diligence nicht alle Websites, Anwendungen und Videos auf ihren angemessenen Inhalt berprfen und gibt keine Zusicherungen bezglich benutzergenerierter Inhalte auf Websites, in Anwendungen oder Videos in ihrem Netzwerk oder den Netzwerken Dritter ab. Der Marketingpartner nimmt zur Kenntnis, dass in Fllen, in denen billigerweise festgestellt wird, dass durch die Platzierung einer Kampagne durch Conversant der Geschfts- oder Firmenwert oder der Ruf des Marketingpartners geschdigt wird oder der Marketingpartner dadurch verunglimpft oder in Misskredit gebracht wird, Conversant wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen wird, um eine solche Kampagne nach Erhalt einer diesbezglichen schriftlichen Mitteilung des Marketingpartners unverzglich zu entfernen. Allerdings kann Conversant, wenn ein berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass die Entfernung einer Kampagne sich wesentlich auf die Fhigkeit von Conversant zur Erfllung des betreffenden Anzeigenauftrags auswirken wird, die Einhaltung dieser Bestimmung davon abhngig machen, dass der Marketingpartner eine Verlngerung der Starttermine gewhrt oder eine andere bergangslsung vereinbart wird.

(b) Der Marketingpartner kann eine Kampagne beim Conversant Account Manager schriftlich stornieren oder vorbergehend unterbrechen. Eine solche Stornierung wird einen (1) Geschftstag, nachdem Conversant die schriftliche Mitteilung des Marketingpartners zugegangen ist, wirksam. Der Marketingpartner verpflichtet sich, alle bis zum Tag des Wirksamwerdens der Stornierung ausgelieferten AdImpressions oder abgeleiteten Clicks und gegebenenfalls die Entwicklungskosten von Kreativmaterial fr Conversant-Inhalte und/oder die Honorare fr Recherchen Dritter, die speziell fr die stornierte Kampagne durchgefhrt wurden, zu bezahlen.

(c) Der Marketingpartner willigt ein, dass Conversant nderungen oder Modifikationen am Kreativmaterial ausschlielich fr den Zweck und mit der Absicht der Anpassung an das Auslieferungsmedium vornehmen darf. Conversant kann nach ihrer Wahl den Starttermin einer Kampagne ndern, wenn das Kreativmaterial oder die zu verlinkende URL nicht rechtzeitig vorliegen oder Verzgerungen durch das Ad-Serving Dritter, Inventarschwankungen oder andere Probleme, die auerhalb ihres Einflussbereichs liegen, auftreten.

(d) Der Marketingpartner gewhrt Conversant und ihren externen Publishern hiermit eine nicht exklusive, beschrnkte, weltweite, gebhrenfreie, unwiderrufliche Lizenz zur Vermarktung, Anzeige, Durchfhrung, Vervielfltigung, bertragung, Verbreitung und Frderung der Kampagne(n) im Zusammenhang mit ihren in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen.

(e) Conversant behlt sich das Recht vor, eine Kampagne durch schriftliche Mitteilung an den Marketingpartner vorbergehend zu unterbrechen, wenn sie die angemessenen Erfolgserwartungen oder betrieblichen Anforderungen von Conversant nicht erfllt oder andere Grnde vorliegen. Nach einer solchen Mitteilung kann Conversant eine Kampagne hchstens fnf (5) Geschftstage unterbrechen. In dieser Zeit werden der Marketingpartner und Conversant gemeinsam die Kritikpunkte von Conversant behandeln und insbesondere neues Kreativmaterial testen und/oder die Preise ndern. Conversant nimmt ohne die ausdrckliche schriftliche Zustimmung des Marketingpartners keine nderungen an den Spezifikationen des ursprnglichen Anzeigenauftrags oder Kreativmaterials vor. Wenn Conversant whrend oder nach der Unterbrechungsphase nach billigem Ermessen der Auffassung ist, dass die Kampagne die Mindesterfolgserwartungen oder betrieblichen Anforderungen nicht erfllen wird, behlt sich Conversant das Recht vor, die Kampagne des Marketingpartners mit einer Frist von einem (1) Geschftstag zu stornieren. Bei vorausbezahlten Kampagnen erhlt der Marketingpartner von Conversant eine Gutschrift ber den nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorauszahlung (d. h. der gesamten Vorauszahlung abzglich der Kosten fr bereits erfolgte Auslieferungen).

(f) Conversant behlt sich alle Werbe- und Marketingrechte vor, die dem Marketingpartner in dieser Vereinbarung nicht ausdrcklich eingerumt werden. Ohne die Allgemeingltigkeit des Vorstehenden einzuschrnken, behlt sich Conversant ausdrcklich das Recht vor, durch Mitteilung an den Marketingpartner Folgendes abzulehnen oder zu stornieren: (i) Werbeauftrge, Kampagnen oder Kampagnennderungen, die nicht vollstndig jedem wesentlichen im Anzeigenauftrag angegebenen Detail entsprechen; (ii) Kreativmaterial, das nicht sptestens drei (3) Geschftstage bei einer Anzeige Kampagne bzw. zehn (10) Geschftstage bei einer Mobile Kampagne vor dem Starttermin vorliegt; (iii) die Verwendung von Kampagnen, die Conversant nach billigem Ermessen fr unangebracht hlt oder die nicht den Werberichtlinien entsprechen; (iv) die Verffentlichung oder bertragung von Kopien, Fotos oder Abbildungen jeder Art aus jedwedem Grund; (v) Werbeauftrge oder Kampagnen, die von einem im unmittelbaren oder mittelbaren Wettbewerb stehenden Netzwerk gehostet werden oder gehostet werden knnen; (vi) Kampagnen, bei denen der Verkehr auf eine andere Website umgeleitet wird als diejenige, die im Anzeigenauftrag ausdrcklich angegeben wurde; oder (vii) Kampagnen, in denen der Verbraucher aufgefordert wird, andere oder zustzliche Angebote in Anspruch zu nehmen als diejenigen, die im Anzeigenauftrag ausdrcklich angegeben wurden. Alle Kampagnen unterliegen Kapazittsbeschrnkungen, einschlielich im Hinblick auf Software, Hardware, Bandbreite, Verfgbarkeit von Inventar, Zahlungsbedingungen, Bonittshistorie, Erfolg des Kreativmaterials und Marktpreisbeschrnkungen. Eine von Conversant abgelehnte Kampagne kann vom Marketingpartner ersetzt werden, vorausgesetzt, dass eine solche Ersetzung schriftlich erfolgt und mit einer angemessenen Anlage versehen ist, aus der hervorgeht, welche Kampagne ersetzt werden soll. Conversant haftet gegenber dem Marketingpartner nicht fr die Nichtplatzierung einer Kampagne in ihrem Netzwerk oder dem Netzwerk eines externen Publishers.

4. Display-Werbekampagnen.

(a) Das Kreativmaterial fr Display-Werbung kann auf nicht mobilen Websites, in Anwendungen, Videos und/oder mobilen Websites platziert werden, sofern in einem Anzeigenauftrag nicht ausdrcklich etwas anderes bestimmt wird. Der Marketingpartner besttigt, dass, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, Conversant die Kampagnen hostet und die Tracking-Lsung bereitstellt. Der Trackingzhler von Conversant wird fr alle Zwecke im Rahmen dieses Conversant-Auftrags verwendet. Conversant ist berechtigt, Pixel auf der Website und/oder in Anwendungen des Marketingpartners zu platzieren, die notwendig sind, um die Aktivitt zu messen, die Reaktion von Verbrauchern auf eine Kampagne zu verfolgen und/oder zu messen und geschtzte Live-Statistiken zur Verfgung zu stellen. Die technischen Spezifikationen des Trackingsystems und seine Auslieferungsmethoden mssen zur hinreichenden Zufriedenheit von Conversant erfllt sein, bevor Conversant eine Werbung schaltet oder ausliefert, und die erfassten Daten sind das gemeinsame Eigentum des Marketingpartners und der Conversant Unternehmen. Wenn der Marketingpartner die Pixel zu einem beliebigen Zeitpunkt whrend der Kampagne ohne die ausdrckliche schriftliche Erlaubnis von Conversant entfernt oder manipuliert, kann Conversant die Durchfhrung einer Kampagne aussetzen.

(b) Sollten am Endtermin einer Kampagne die vereinbarten AdImpressions oder Click-Throughs nicht erreicht worden sein, kann Conversant ber vergleichbare Websites und/oder Anwendungen Ersatz-AdImpressions als einzige Abhilfe fr den Marketingpartner anbieten oder den Endtermin verlngern, bis die im Anzeigenauftrag angegebene Anzahl von AdImpressions oder Click-Throughs erreicht ist.

(c) Wenn auch der Trackingmechanismus des Marketingpartners verwendet wird, stellt der Marketingpartner eine Login-Mglichkeit bereit, damit Conversant Echtzeitberichte oder zumindest tgliche bersichten und bersichten zum Monatsende abrufen kann, aus denen die genaue Anzahl ausgelieferter Einheiten hervorgeht.

(d) Im Zusammenhang mit den Conversants Kosten pro Download (Cost per Download, CPD) kann Conversant vom Marketingpartner gegebenenfalls verlangen, einen von Conversant zur Verfgung gestellten Download-Tracking-Code zu installieren oder einen von Conversant programmierten serverseitigen Download zu verwenden. Der Marketingpartner trgt die alleinige Verantwortung fr die Installation und Verwendung solcher Downloads und darf diese nicht verndern. (d) Bei Kampagnen, in denen Videos verwendet werden, ist Conversant berechtigt, Pixel auf dem Kreativmaterial zu platzieren, die notwendig sind, um die Aktivitt des Videos zu messen, die Reaktion von Verbrauchern auf eine Kampagne zu verfolgen und/oder zu messen und Conversant geschtzte Live-Statistiken zur Verfgung zu stellen. Conversant behlt sich das Recht vor, das vom Marketingpartner zur Verfgung gestellte Video-Kreativmaterial ausschlielich zum Zwecke der Format- oder Dateiumwandlung ohne die Zustimmung des Marketingpartners zu verndern. Der Marketingpartner wird die technischen Spezifikationen und Anforderungen von Conversant einhalten, um eine erfolgreiche Durchfhrung von Kampagnen sicherzustellen. Conversant kann Kreativmaterial auf beliebigen Videoinhalten platzieren, die automatisch oder durch eine Aktion des Verbrauchers wiedergegeben werden. Falls Conversant Companion-Banners ausliefert, die mit einem Video-Kreativmaterial verknpft sind, so gilt dies als Mehrwertleistung, die keiner Gewhrleistung oder einem Anspruch auf Ersatz unterliegt. Die an Conversant fllige Zahlung fr AdImpressions basiert auf den Durchschnittskontakten (opportunity to see) und nicht auf einer bestimmten Zeitspanne, die das Werbevideo luft.

5. Daten von Conversant.

(a) Wenn Conversant zustimmt, Pixel, Tags oder hnlichen Technologien des Marketingpartners oder eines Dritten (jede dieser Drittparteien als zugelassene Drittpartei) in das Kreativmaterial des Marketingpartners einzubeziehen, erkennt der Marketingpartner an und stimmt zu - und verpflichtet alle zugelassenen Drittparteien dazu, dies anzuerkennen und dem zuzustimmen - dass alle mithilfe zugelassener Technologien zur Verfgung gestellten und/oder erhaltenen Daten einschlielich aller Informationen bezglich der Kampagnenzielgruppe fr Conversant (zusammenfassend die Conversant -Daten) vertraulich und geschtzt sind. Der Marketingpartner nutzt - und verpflichtet auch alle zugelassenen Drittparteien vertraglich dazu - die Conversant Daten ausschlielich fr einen der folgenden zulssigen Verwendungszwecke zu nutzen: (a) Attributionsanalyse, (b) Klick- und Impressionstracking, (c) Kampagnenbewertung, (d) Anpassung des Kreativmaterials auf der Landing-Page der Anzeige und (e) alle anderen von Conversant schriftlich genehmigten Zwecke. Der Marketingpartner unternimmt nichts, was mit den Urheberrechten oder anderen Eigentumsrechten von Conversant an den Conversant -Daten, einschlielich jeglicher Informationen, die daraus hervorgehen, unvereinbar ist, und verpflichtet alle zugelassenen Drittparteien vertraglich dazu, dies ebenfalls nicht zu tun. Der Marketingpartner teilt die Conversant -Daten ohne vorheriges schriftliches Einverstndnis von Conversant nicht mit Drittparteien und verpflichtet alle zugelassenen Drittparteien vertraglich dazu, dies ebenfalls zu unterlassen. Der Marketingpartner verwendet die Conversant -Daten oder Ableitungen daraus nicht zum Targeting, Zielgruppenaufbau, fr Medienangebote, gertebergreifende Benutzeridentifikation, Verlinkung mit personenbezogenen Daten oder zu hnlichen Zwecken und verpflichtet alle zugelassenen Drittparteien vertraglich dazu, dies ebenfalls nicht zu tun. Der Marketingpartner verwendet keine Informationen, die er infolge der Bearbeitung, Verarbeitung oder des Besitzes der Conversant -Daten erhlt, im Zusammenhang mit Erstellung, Testung, Werbung, Marketing, Verkauf und/oder Lizensierung von Informationen, Produkten oder Dienstleistungen fr andere durch den Marketingpartner oder die zugelassene Drittpartei und verpflichtet alle zugelassenen Drittparteien vertraglich dazu, dies ebenfalls nicht zu tun. Der Marketingpartner versteht und stimmt zu, dass Conversant bei Versto gegen oder drohendem Versto gegen diesen Abschnitt 5 irreparable Schden entstehen. In einem solchen Falle stehen Conversant entsprechende Abhilfen einschlielich Unterlassungsansprchen und spezifische Vertragserfllung ohne Nachweis der Schden oder Post-Bond-Inspektion zu. Der Marketingpartner ist in vollem Umfang haftbar fr Unterlassungen einer zugelassenen Drittpartei bei Versto gegen diesen Abschnitt 5.

(b) Gelegentlich kann der Marketingpartner oder eine zugelassene Drittpartei ersuchen, dass Conversant anderen Unternehmen gestattet, die Tags oder Pixel einer zugelassenen Drittpartei mitzunutzen (jeweils eine vierte Partei). Fr Anfragen dieser Art sendet der Marketingpartner oder die zugelassene Drittpartei eine schriftliche Anfrage an Conversant (E-Mail an ThirdPartyRequests@conversantmedia.com ist ausreichend), in der mindestens folgende Informationen aufgefhrt sein mssen: (a) Name der vierten Partei, (b) Grund fr das Hochladen des Tags der vierten Partei und (c) die Subdomain des Tags der vierten Partei. Conversant kann eine solche Anfrage in eigenem Ermessen zulassen oder ablehnen und entscheiden, eine vierte Partei weltweit oder auf Basis einzelner Kampagnen zuzulassen oder abzulehnen. Der Marketingpartner bernimmt hiermit die volle Haftung fr die Sicherstellung der Erfllung der Bedingungen des Abschnitts 5 durch die vierte Partei, einschlielich und ohne Einschrnkung aller Auflagen hinsichtlich der Nutzung von Conversant Daten. Sollte Conversant zustzliche erlaubte Verwendungszwecke oder Einschrnkungen zur Nutzung von Conversant -Daten durch die vierte Partei in einer E-Mail als Antwort auf die Anfrage des Marketing Partners oder der zugelassenen Drittpartei bezglich der Nutzung eines Tags einer vierten Partei kommunizieren, stimmt der Marketingpartner hiermit auerdem zu, dass all diese kommunizierten zustzlichen erlaubten Verwendungszwecke oder Einschrnkungen zum verbindlichen Bestandteil dieses Conversant -Serviceauftrags werden. Zur Klarstellung: alle Conversant zur Verfgung stehenden Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit diesem Conversant Service Order bei Versto durch den Marketingpartner oder die zugelassene Drittpartei sind ebenso bei Versten gegen dessen Bedingungen durch eine vierte Partei anwendbar und der Marketingpartner ist in vollem Umfang fr finanziellen Schaden haftbar.

6. Rechnungsstellung.

(a) Nach positiver Bonittsprfung sind die Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Rechnungsdatum (wobei die Rechnung per eMail oder auf dem Postweg zugestellt werden kann). Alle Zahlungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Whrung zu leisten. Falls der Marketingpartner mit der Zahlung flliger Betrge mehr als sieben (7) Kalendertage in Verzug gert, ist Conversant bis zum Eingang der Zahlung nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(b) Bei Streitigkeiten ber fllige Betrge werden Conversant und der Marketingpartner in gutem Glauben zusammenarbeiten, um zu einem fr beide Seiten zufriedenstellenden Betrag zu gelangen. Der Marketingpartner willigt ein, dass bei einem Ausfall eines Trackingmechanismus Dritter der Trackingzhler von Conversant verwendet wird. Nur Rechnungen, die direkt an den Marketingpartner gesendet werden, gelten als reprsentativ fr die in Rechnung stellbaren Betrge. Wenn Conversant innerhalb von fnfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum keine schriftliche Mitteilung ber eine strittige Rechnung erhlt, in der die Grnde und Beweise dafr ausdrcklich angegeben sind, gilt eine solche Rechnung als gltig und kann spter nicht mehr angefochten werden.

8. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Forderungen und sonstige Korrespondenz im Rahmen dieser Vereinbarung bedrfen der Schriftform und gelten als zugestellt, wenn sie auf dem Postweg als Einschreiben (mit Rckschein) oder durch einen anerkannten nationalen Nachtkurier oder durch persnliche Zustellung an die folgende Adresse (oder eine andere Adresse, die eine Partei durch eine ebensolche Mitteilung angibt) oder per E-Mail bermittelt werden: An Conversant: zu Hnden des Leiters der juristischen Abteilung in 1st Floor 2 Television Centre 101 Wood Lane London W12 7FR, United Kingdom, oder per E-Mail an: legaleu@conversantmedia.com.An den Marketingpartner: an die Geschftsleitung und Adresse, die auf dem letzten Anzeigenauftrag angegeben ist. Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn eine eMail-Besttigung ber die bertragung empfangen wurde, der Empfnger der Mitteilung diese tatschlich in Empfang genommen (bzw. den Empfang verweigert) hat, oder fnf (5) Tage nach dem Absendedatum, je nachdem, was zuerst eintritt.

9. Rechtswahl und Anwaltshonorare. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien stimmen hiermit der ausschlielichen Zustndigkeit der Mnchen Gerichte in Mnchen, Deutschland fr diese Zwecke zu. Der obsiegenden Partei in einem Rechtsstreit, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergibt, werden als Teil des Urteils ihre angemessenen Anwaltshonorare sowie ihre angemessenen Kosten und Auslagen, die ihr bei der Beilegung des Streits entstanden sind, erstattet.

1. Januar 2021

Anlage 1

Modellklauseln

Der Geschftspartner/Werbetreibende, der eine vertragsnehmende Partei im Rahmen des Vertrags ist

Anschrift: Wie im Vertrag beschrieben

(nachstehend als Datenexporteur bezeichnet,

und

Conversant LLC (f/k/a Dotomi Inc.)

Anschrift: 101 N. Upper Wacker Drive, Chicago, Illinois, 60606, USA

Zum Zwecke dieser Klauseln umfasst Conversant LLC seine Partnerunternehmen, Zum Zwecke dieser Klauseln umfasst, soweit zutreffend, Epsilon Data Management LLC, Commission Junction LLC, Conversant Media Systems, Inc.; Epsilon Data Interactive Inc. und sein EU-Partnerunternehmen Conversant Europe Ltd.

nachstehend als Datenimporteur bezeichnet,

beide nachstehend als Partei, zusammen als Parteien bezeichnet

Begriffsbestimmungen

Im Rahmen der Vertragsklauseln gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a) Die Begriffe personenbezogene Daten, besondere Kategorien personenbezogener Daten/sensible Daten, verarbeiten/Verarbeitung, fr die Verarbeitung Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person und Kontrollstelle werden entsprechend den Begriffsbestimmungen der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 verwendet (wobei mit Kontrollstelle die Datenschutzkontrollstelle gemeint ist, die fr das Sitzland des Datenexporteurs zustndig ist).

b) Datenexporteur bezeichnet den fr die Verarbeitung Verantwortlichen, der die personenbezogenen Daten bermittelt.

c) Datenimporteur bezeichnet den fr die Verarbeitung Verantwortlichen, der sich bereit erklrt, vom Datenexporteur personenbezogene Daten fr die Verarbeitung gem den Bestimmungen dieser Vertragsklauseln entgegenzunehmen, und der nicht an ein System eines Drittlandes gebunden ist, das angemessenen Schutz gewhrleistet.

d) Klauseln bezeichnet diese Standardvertragsklauseln als eigenstndiges Dokument, das keine Geschftsbedingungen beinhaltet, die von den Parteien im Rahmen getrennter geschftlicher Vereinbarungen getroffen wurden.

Die Einzelheiten der bermittlung (sowie die abgedeckten personenbezogenen Daten) sind in Anhang B aufgefhrt, der integraler Bestandteil dieser Klauseln ist.

I.Pflichten des Datenexporteurs

Der Datenexporteur gibt folgende Zusicherungen:

a) Die personenbezogenen Daten wurden nach den fr den Datenexporteur geltenden Gesetzen gesammelt, verarbeitet und bermittelt.

b) Er hat sich im Rahmen des Zumutbaren davon berzeugt, dass der Datenimporteur seine Rechtspflichten aus diesen Klauseln zu erfllen in der Lage ist.

c) Er stellt dem Datenimporteur auf Antrag Exemplare der einschlgigen Datenschutzgesetze oder entsprechende Fundstellennachweise seines Sitzlandes zur Verfgung, erteilt aber keine Rechtsberatung.

d) Er beantwortet Anfragen der betroffenen Personen und der Kontrollstelle bezglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Datenimporteur, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass der Datenimporteur die Beantwortung bernimmt; der Datenexporteur bernimmt die Beantwortung im Rahmen der Zumutbarkeit und aufgrund der ihm zugnglichen Informationen auch dann, wenn der Datenimporteur nicht antworten will oder kann. Sie erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

e) Er stellt betroffenen Personen, die Drittbegnstigte im Sinne von Klausel III sind, auf Verlangen ein Exemplar der Klauseln zur Verfgung, es sei denn, die Klauseln enthalten vertrauliche Angaben; in diesem Fall hat er das Recht, diese Angaben zu entfernen. Werden Angaben entfernt, teilt der Datenexporteur den betroffenen Personen schriftlich die Grnde fr die Entfernung mit und belehrt sie ber ihr Recht, die Kontrollstelle auf die Entfernung aufmerksam zu machen. Der Datenexporteur leistet indessen der Entscheidung der Kontrollstelle Folge, den betroffenen Personen Zugang zum Volltext der Klauseln zu gewhren, wenn diese sich zur Geheimhaltung der entfernten vertraulichen Informationen verpflichten. Der Datenexporteur stellt ferner auch der Kontrollstelle auf Antrag ein Exemplar der Klauseln zur Verfgung.

II.Pflichten des Datenimporteurs

Der Datenimporteur gibt folgende Zusicherungen:

a) Er verfgt ber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zum Schutz der personenbezogenen Daten gegen die unbeabsichtigte oder rechtswidrige Zerstrung oder gegen den unbeabsichtigten Verlust oder die unbeabsichtigte nderung, die unberechtigte Offenlegung oder den unberechtigten Zugriff; damit ist ein Sicherheitsniveau gewhrleistet, das den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und der Art der zu schtzenden Daten gerecht wird.

b) Seine Verfahrensregeln gewhrleisten, dass von ihm zum Zugriff auf die personenbezogenen Daten befugte Dritte, einschlielich des Auftragsverarbeiters, die Geheimhaltung und Sicherheit der personenbezogenen Daten beachten und wahren. Die unter der Verantwortung des Datenimporteurs ttigen Personen, darunter auch Auftragsverarbeiter, drfen die personenbezogenen Daten nur auf seine Anweisung verarbeiten. Diese Bestimmung gilt nicht fr Personen, die von Rechts wegen zum Zugriff auf die personenbezogenen Daten befugt oder verpflichtet sind.

c) Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen seines Wissens in seinem Land keine entgegenstehenden Rechtsvorschriften, die die Garantien aus diesen Klauseln in gravierender Weise beeintrchtigen; er benachrichtigt den Datenexporteur (der die Benachrichtigung erforderlichenfalls an die Kontrollstelle weiterleitet), wenn er Kenntnis von derartigen Rechtsvorschriften erlangt.

d) Er verarbeitet die personenbezogenen Daten zu den in Anhang B dargelegten Zwecken und ist ermchtigt, die Zusicherungen zu geben und die Verpflichtungen zu erfllen, die sich aus diesem Vertrag ergeben.

e) Er nennt dem Datenexporteur eine Anlaufstelle innerhalb seiner Organisation, die befugt ist, Anfragen bezglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu behandeln, und arbeitet redlich mit dem Datenexporteur, der betroffenen Person und der Kontrollstelle zusammen, damit derartige Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden. Wenn der Datenexporteur nicht mehr besteht oder wenn die Parteien Entsprechendes vereinbaren, verpflichtet sich der Datenimporteur zur Einhaltung der Bestimmungen von Klausel I Buchstabe e).

f) Auf Antrag des Datenexporteurs weist er nach, dass er ber ausreichende Finanzmittel verfgt, um die Verpflichtungen aus Klausel III zu erfllen (wozu auch Versicherungsschutz zhlen kann).

g) Auf Antrag des Datenexporteurs und sofern dies nicht willkrlich ist, berlsst er seine zur Verarbeitung bentigten Datenverarbeitungseinrichtungen, Dateien und Unterlagen der berprfung, dem Audit und/oder der Zertifizierung durch den Datenexporteur (oder von ihm ausgewhlte unabhngige oder unparteiische Prfer oder Auditoren, gegen die der Datenimporteur keine begrndeten Einwnde erhebt), um zu gewhrleisten, dass die Zusicherungen in diesen Klauseln eingehalten werden, wobei die berprfung rechtzeitig anzukndigen und whrend der blichen Geschftszeiten durchzufhren ist. Sofern die Zustimmung oder Genehmigung durch eine Regulierungs- oder Kontrollstelle im Land des Datenimporteurs erforderlich ist, bemht sich dieser, die Zustimmung oder Genehmigung zgig zu erhalten.

h) Er verarbeitet die personenbezogenen Daten gem

i) den Datenschutzbestimmungen des Landes, in dem der Datenexporteur ansssig ist, oder

ii) den einschlgigen Bestimmungen(1)etwaiger Kommissionsentscheidungen nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG, sofern der Datenimporteur die einschlgigen Bestimmungen derartiger Genehmigungen bzw. E[1]ntscheidungen einhlt und in einem Land ansssig ist, fr das diese Genehmigungen oder Entscheidungen gelten, obwohl diese hinsichtlich der bermittlung personenbezogener Daten auf ihn keine Anwendung finden(2), oder

iii) den Grundstzen fr die Datenverarbeitung in Anhang A.

Der Datenimporteur whlt die Mglichkeit: (iii)

Paraphe des Datenimporteurs: DATENIMPORTEURS;

i) Er verzichtet auf die Offenlegung oder bermittlung personenbezogener Daten an fr die Verarbeitung Verantwortliche Dritte, die auerhalb des Europischen Wirtschaftsraums (EWR) ansssig sind, es sei denn, er setzt den Datenexporteur von der bermittlung in Kenntnis und

i) der fr die Verarbeitung Verantwortliche Dritte verarbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit einer Kommissionsentscheidung, in der die Kommission einem Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau zuerkennt, oder

ii) der fr die Verarbeitung Verantwortliche Dritte unterzeichnet diese Klauseln oder eine andere, von einer zustndigen Stelle in der EU genehmigte Datenbermittlungsvereinbarung oder

iii) die betroffenen Personen haben das Recht zum Widerspruch, nachdem sie ber den Zweck der bermittlung informiert wurden, ferner ber die Empfngerkategorien und darber, dass das Empfngerland der Daten mglicherweise andere Datenschutzstandards aufweist, oder

iv) die betroffenen Personen haben im Hinblick auf die Weiterbermittlung sensibler Daten zweifelsfrei ihre Zustimmung zu der Weiterbermittlung erteilt.

III.Haftung und Rechte Dritter

a) Jede Partei haftet gegenber der anderen Partei fr Schden, die sie durch einen Versto gegen diese Klauseln verursacht. Die gegenseitige Haftung der Parteien ist auf den tatschlich erlittenen Schaden begrenzt. Strafschadenersatzansprche (d.h. die Zahlung von Strafen fr grobes Fehlverhalten einer Partei) sind ausdrcklich ausgeschlossen. Jede Partei haftet gegenber der betroffenen Person fr Schden, die sie durch die Verletzung von Rechten Dritter im Rahmen dieser Klauseln verursacht. Die Haftung des Datenexporteurs gem den fr ihn mageblichen Datenschutzvorschriften bleibt davon unberhrt.

b) Die Parteien rumen den betroffenen Personen das Recht ein, diese Klausel sowie Klausel I Buchstaben b), d) und e), Klausel II Buchstaben a), c), d), e), h), i), Klausel III Buchstabe a) sowie die Klauseln V, VI Buchstabe d) und VII als Drittbegnstigte gegenber dem Datenimporteur oder dem Datenexporteur durchzusetzen, wenn diese im Hinblick auf die Daten der betroffenen Personen ihre Vertragspflichten verletzen; zu diesem Zweck erkennen sie die Zustndigkeit der Gerichte im Sitzland des Datenexporteurs an. Wirft die betroffene Person dem Datenimporteur Vertragsverletzung vor, muss sie den Datenexporteur zunchst auffordern, ihre Rechte gegenber dem Datenimporteur durchzusetzen; wird der Datenexporteur nicht innerhalb einer angemessenen Frist ttig (im Regelfall innerhalb eines Monats), kann die betroffene Person ihre Rechte direkt gegenber dem Datenimporteur durchsetzen. Eine betroffene Person kann direkt gegen einen Datenexporteur vorgehen, wenn dieser sich im Rahmen des Zumutbaren nicht davon berzeugt hat, dass der Datenimporteur seine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Klauseln zu erfllen in der Lage ist (der Datenexporteur muss beweisen, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat).

IV.Anwendbares Recht

Diese Klauseln unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Datenexporteur ansssig ist; davon ausgenommen sind die Rechtsvorschriften ber die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Datenimporteur gem Klausel II Buchstabe h), die nur gelten, wenn sich der Datenimporteur nach dieser Klausel dafr entschieden hat.

V.Beilegung von Streitigkeiten mit betroffenen Personen oder der Kontrollstelle

a) Bei einer Streitigkeit oder einer Klage der betroffenen Person oder der Kontrollstelle gegen eine Partei oder beide Parteien bezglich der Verarbeitung personenbezogener Daten setzen die Parteien einander davon in Kenntnis und bemhen sich gemeinsam um eine zgige, gtliche Beilegung.

b) Die Parteien erklren sich bereit, sich jedem allgemein zugnglichen, nicht bindenden Schlichtungsverfahren zu unterwerfen, das von einer betroffenen Person oder der Kontrollstelle angestrengt wird. Beteiligen sie sich an dem Verfahren, knnen sie dies auf dem Weg der Telekommunikation tun (z.B. per Telefon oder anderer elektronischer Mittel). Die Parteien erklren sich ferner bereit, eine Beteiligung an anderen Vermittlungsverfahren, Schiedsverfahren oder sonstigen Verfahren der Streitbeilegung zu erwgen, die fr die Zwecke des Datenschutzes entwickelt werden.

c) Die Parteien unterwerfen sich den rechtskrftigen Endentscheidungen des zustndigen Gerichts im Sitzland des Datenexporteurs oder der Kontrollstelle.

VI.Beendigung des Vertrags

a) Verstt der Datenimporteur gegen seine Verpflichtungen aus diesen Klauseln, kann der Datenexporteur die bermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur vorlufig aussetzen, bis der Versto beseitigt oder der Vertrag beendet ist.

b) Tritt einer der folgenden Flle ein:

i) Die bermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur wird vom Datenexporteur gem Buchstabe a) lnger als einen Monat ausgesetzt;

ii) die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur verstt gegen Rechtsvorschriften des Importlandes;

iii) der Datenimporteur missachtet Zusicherungen, die er im Rahmen dieser Klauseln gegeben hat, in erheblichem Umfang oder fortdauernd;

iv) das zustndige Gericht im Sitzland des Datenexporteurs oder der Kontrollstelle stellt rechtskrftig fest, dass der Datenimporteur oder der Datenexporteur gegen die Klauseln verstoen haben, oder

v) es wird ein Antrag auf Insolvenzverwaltung oder Abwicklung des Datenimporteurs in dessen privater oder geschftlicher Eigenschaft gestellt, der nicht innerhalb der nach geltendem Recht vorgesehenen Frist abgewiesen wird; die Abwicklung wird gerichtlich angeordnet; fr einen beliebigen Teil seines Vermgens wird ein Zwangsverwalter bestellt; ein Treuhnder wird bestellt, falls es sich bei dem Datenimporteur um eine Privatperson handelt; dieser leitet einen auergerichtlichen Vergleich ein, oder es kommt zu einem je nach Rechtsordnung gleichwertigen Verfahren,

so ist der Datenexporteur berechtigt, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprche gegen den Datenimporteur, diesen Vertrag zu kndigen, wovon er gegebenenfalls die Kontrollstelle in Kenntnis setzt. Tritt einer der in Ziffer i), ii) oder iv) genannten Flle ein, kann der Datenimporteur seinerseits den Vertrag kndigen.

c) Jede Partei kann den Vertrag kndigen, wenn i) die Kommission eine positive Angemessenheitsfeststellung gem Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG (oder einer Vorschrift, die diese Vorschrift ersetzt) in Bezug auf das Land (oder einen Bereich davon) trifft, in das die Daten bermittelt und in dem sie vom Datenimporteur verarbeitet werden, oder ii) die Richtlinie 95/46/EG (oder eine Vorschrift, die diese Vorschrift ersetzt) in dem betreffenden Landes unmittelbar zur Anwendung gelangt.

d) Die Parteien vereinbaren, dass sie auch nach der Beendigung dieses Vertrags, ungeachtet des Zeitpunkts, der Umstnde oder der Grnde (ausgenommen die Kndigung gem Klausel VI Buchstabe c), weiterhin an die Verpflichtungen und/oder Bestimmungen dieser Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung der bermittelten Daten gebunden sind.

VII.nderung der Klauseln

Die Parteien drfen diese Klauseln nur zum Zwecke der Aktualisierung von Anhang B ndern; gegebenenfalls mssen sie die Kontrollstelle davon in Kenntnis setzen. Es steht den Parteien allerdings frei, erforderlichenfalls weitere Geschftsklauseln hinzuzufgen.

VIII.Beschreibung der bermittlung

Die Einzelheiten zur bermittlung und zu den personenbezogenen Daten sind in Anhang B aufgefhrt. Die Parteien vereinbaren, dass sie gegebenenfalls in Anhang B enthaltene vertrauliche Informationen nicht gegenber Dritten offen legen, es sei denn, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet oder handeln auf Aufforderung einer zustndigen Regulierungsstelle oder staatlichen Einrichtung oder gem Klausel I Buchstabe e). Die Parteien knnen weitere Anhnge vereinbaren, die zustzliche bermittlungen betreffen; diese sind gegebenenfalls der Kontrollstelle zu unterbreiten. Ersatzweise kann Anhang B so formuliert werden, dass er eine Vielzahl von bermittlungen abdeckt.

ANHANG A

GRUNDSTZE FR DIE DATENVERARBEITUNG

1. Zweckbindung: Personenbezogene Daten drfen nur fr die in Anhang B festgelegten oder anschlieend von der betroffenen Person genehmigten Zwecke verarbeitet und danach verwendet oder weiter bermittelt werden.

2. Datenqualitt und Verhltnismigkeit: Personenbezogene Daten mssen sachlich richtig sein und ntigenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie mssen den bermittlungs- und Verarbeitungszwecken angemessen und dafr erheblich sein und drfen nicht ber das erforderliche Ma hinausgehen.

3. Transparenz: Die betroffenen Personen mssen Informationen erhalten, die eine Verarbeitung nach Treu und Glauben gewhrleisten (beispielsweise Angaben zum Verarbeitungszweck und zur bermittlung), sofern diese Informationen nicht bereits vom Datenexporteur erteilt wurden.

4. Sicherheit und Geheimhaltung: Der fr die Verarbeitung Verantwortliche muss geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen gegen die Risiken der Verarbeitung treffen, beispielsweise gegen die unbeabsichtigte oder rechtswidrige Zerstrung oder gegen den unbeabsichtigten Verlust oder die unbeabsichtigte nderung, die unberechtigte Offenlegung oder den unberechtigten Zugriff. Alle unter der Verantwortung des fr die Verarbeitung Verantwortlichen ttigen Personen, darunter auch Auftragsverarbeiter, drfen die Daten nur auf Anweisung des fr die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten.

5. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Lschung und Widerspruch: Nach Artikel 12 der Richtlinie 95/46/EG hat die betroffene Person das Recht, entweder direkt oder durch Dritte, Auskunft ber alle ihre personenbezogenen Daten zu erhalten, die von einer Organisation vorgehalten werden; dies gilt nicht fr Auskunftsersuchen, die aufgrund ihrer unzumutbaren Periodizitt oder ihrer Zahl, Wiederholung oder Systematik offensichtlich bertrieben sind, oder fr Daten, ber die nach dem fr den Datenexporteur geltenden Recht keine Auskunft erteilt werden muss. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die Kontrollstelle muss auch dann keine Auskunft erteilt werden, wenn die Interessen des Datenimporteurs oder anderer Organisationen, die mit dem Datenimporteur in Geschftsverkehr stehen, dadurch ernsthaft geschdigt wrden und die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen hierdurch nicht beeintrchtigt werden. Die Quellen der personenbezogenen Daten mssen nicht angegeben werden, wenn dazu unzumutbare Anstrengungen erforderlich wren oder die Rechte Dritter dadurch verletzt wrden. Die betroffene Person muss das Recht haben, ihre personenbezogenen Daten berichtigen, ndern oder lschen zu lassen, wenn diese unzutreffend sind oder entgegen den vorliegenden Grundstzen verarbeitet wurden. Bei begrndeten Zweifeln an der Rechtmigkeit des Ersuchens kann die Organisation weitere Belege verlangen, bevor die Berichtigung, nderung oder Lschung erfolgt. Dritte, gegenber denen die Daten offen gelegt wurden, mssen von der Berichtigung, nderung oder Lschung nicht in Kenntnis gesetzt werden, wenn dies mit einem unverhltnismigen Aufwand verbunden wre. Die betroffene Person muss auch aus zwingenden legitimen Grnden, die mit ihrer persnlichen Situation zusammenhngen, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen knnen. Die Beweislast liegt im Fall einer Ablehnung beim Datenimporteur; die betroffene Person kann eine Ablehnung jederzeit vor der Kontrollstelle anfechten.

6. Sensible Daten: Der Datenimporteur trifft die zustzliche Vorkehrungen (beispielsweise sicherheitsbezogener Art), die entsprechend seinen Verpflichtungen nach Klausel II zum Schutz sensibler Daten erforderlich sind.

7. Direktmarketing: Werden Daten zum Zwecke des Direktmarketings verarbeitet, sind wirksame Verfahren vorzusehen, damit die betroffene Person sich jederzeit gegen die Verwendung ihrer Daten fr derartige Zwecke entscheiden kann (Opt-out).

8. Automatisierte Entscheidungen: Automatisierte Entscheidungen im Sinne dieser Klauseln sind mit Rechtsfolgen behaftete Entscheidungen des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs bezglich einer betroffenen Person, die allein auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bewertung einzelner Aspekte ihrer Person beruhen, beispielsweise ihrer beruflichen Leistungsfhigkeit, ihrer Kreditwrdigkeit, ihrer Zuverlssigkeit oder ihres Verhaltens. Der Datenimporteur darf keine automatisierten Entscheidungen ber eine betroffene Person fllen, es sei denn:

a)

i)

Der Datenimporteur fllt die Entscheidungen im Rahmen eines Vertragsabschlusses oder der Ausfhrung eines Vertrags mit der betroffenen Person, und

ii)

die betroffene Person erhlt die Mglichkeit, die Ergebnisse einer einschlgigen automatisierten Entscheidung mit einem Vertreter der entscheidungtreffenden Partei zu errtern, oder aber Erklrungen gegenber dieser Partei abzugeben,

oder

b)

die fr den Datenexporteur geltenden Rechtsvorschriften sehen etwas anderes vor.

ANHANG B

BESCHREIBUNG DER BERMITTLUNG

(von den Parteien auszufllen)

Betroffene Personen

Die bermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien betroffener Personen:

Potenzielle Kunden, Kunden, Geschftspartner und Verkufer eines Datenexporteurs (als natrliche Personen)

Mitarbeiter oder Kontaktpersonen von potenziellen Kunden, Kunden, Geschftspartnern und Verkufern eines Datenexporteurs

bermittlungszwecke

Die bermittlung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

Der Datentransfer ist erforderlich, damit der Datenimporteur die in dem Vertrag beschriebenen Dienstleistungen erbringen kann.

Kategorien bermittelter Daten

Die bermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Datenkategorien:

Vor- und Nachname

Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon, Anschrift)

ID-Daten

Sonstiges: Die allgemeinen Marketing- und Transaktionskommunikationen des Datenexporteurs und die Nutzung von personenbezogenen Daten durch den Datenexporteur knnen sich auf eine breite Reihe von Kategorien von Daten erstrecken, die fr die Beziehung des Datenexporteurs zum Datensubjekt von Bedeutung sind, und knnen von Zeit zu Zeit variieren. Der Datenexporteur ist dafr verantwortlich, sicherzustellen, dass jegliche Sammlung und Verwendung jener personenbezogenen Daten gem allen gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen erfolgt und diesen entspricht.

Zur Verdeutlichung und Vermeidung von Zweifeln stellt der Datenexporteur dem Datenimporteur keine der folgenden besonderen Datenkategorien zur Verfgung, und der Datenexporteur kann nicht bei einer durch den Datenimporteur gesteuerten Dienstleistung oder Lsung mitwirken (oder darum bitten, mitzuwirken), einschlielich: Vertraulicher Daten, wie in den Datenschutzgesetzen definiert, jeglicher personenbezogener Daten in Bezug auf strafrechtliche Verurteilungen und strafbare Handlungen, und jeglicher personenbezogener Daten in Bezug auf Banking-Informationen, Sozialversicherungsnummern, Steuernummern, Reisepassnummern, Regierungsidentifizierungsnummern und jeglicher sonstiger spezifisch regulierter Daten.

Empfnger

Die bermittelten personenbezogenen Daten drfen nur gegenber folgenden Empfngern oder Kategorien von Empfngern offen gelegt warden:

Die in diesen Modellklauseln beschriebene Einheit ist der Datenimporteur.

Verkufer, die den Datenimporteur beim Wiederverkauf oder bei der Platzierung von Werbung untersttzen, darunter das Hosting und Targeting von Kampagnen, die Erschaffung und das Sourcing von Kampagnen, die berprfung und die Abstimmung der Kampagnenauslieferung, und die Messung und Meldung der Kampagnenleistung, die Sichtbarkeit, Betrug und Aktivitten nach der Einfhrung.

Sensible Daten (falls zutreffend)

Die bermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien sensibler Daten:

Der Datenexporteur wird dem Datenimporteur keine der folgenden besonderen Datenkategorien zur Verfgung stellen, und der Datenexporteur kann nicht bei einer durch den Datenimporteur gesteuerten Dienstleistung oder Lsung mitwirken (oder darum bitten, mitzuwirken), einschlielich: Finanzkontonummern, Sozialversicherungsnummern, Steuernummern, Reisepassnummern, jegliche Regierungsidentifizierungsnummern jeglicher Art, spezifisch streng regulierter Daten (z. B. Finanz- oder Gesundheitspflegedaten).

Datenschutzmelderegister-Angaben des Datenexporteurs (falls zuttreffend)

Datenschutz-Registrierungsdaten, die gegebenenfalls durch den Datenexporteur von Zeit zu Zeit an den Datenimporteur zu melden sind.

Sonstige ntzliche Informationen (Aufbewahrungszeitraum und sonstige einschlgige Angaben)

bertragene personenbezogene Daten drfen nicht lnger als zwei Jahre nach Beendigung der Dienstleistungen gespeichert werden.

Anlafstelle fur Datenschutzausknfte

Datenimporteur Datenexporteur

e-mail: privacy@conversantmedia.com

Ansprechpartner fr Datenschutzanfragen sind dem Datenimporteur durch den Datenexporteur zu melden, oder wie vom Datenimporteur von Zeit zu Zeit angefordert.

Nachtrag zu Anlage 1 Standard-Vertragsklauseln

DIESER NACHTRAG ZU DEN STANDARD-VERTRAGSKLAUSELN (der SVK-Nachtrag) wird durch und zwischen dem Datenexporteur und dem Datenimporteur geschlossen, wobei jeder als Partei oder gemeinsam als die Parteien bezeichnet warden.

Unter Bercksichtigung der gegenseitigen, hierin enthaltenen Zusagen und als angemessene Gegenleistung, deren Erhalt und Zulnglichkeit hierbei besttigt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Datenimporteure und -exporteure, wie in der Richtlinie95/46/EG (und in darauffolgenden Rechtsvorschriften, einschlielich der Datenschutz-Grundverordnung) sowie in den von den Parteien vereinbarten Standard-Vertragsklauseln (SVK-Vereinbarung) definiert, erklren sich einverstanden, alle Bestimmungen in dieser SVK-Vereinbarung zu befolgen. Obwohl Abnderungen, die dem SVK-Vertrag widersprechen, verboten sind, vereinbaren die Parteien, dass gewisse Anforderungen in dem SVK-Vertrag die Befolgung ber verschiedene Methoden, wie in Klausel10 beschrieben, ermglichen. Als solches vereinbaren die Parteien, dass wenn die Vertraulichkeit bei der Einhaltung gem Klausel5(f) des SVK-Vertrags erlaubt ist, der Datenimporteur seine Datenverarbeitungseinrichtungen fr ein jhrliches Audit bermitteln kann, das durch PricewaterhouseCoopers oder GrantThornton als gemeinsam vereinbarter, unabhngiger Drittauditor durchgefhrt wird, und stellt dem Datenexporteur die Ergebnisse dieses Audits auf Anfrage zur Verfgung. Dieses Audit ist mindestens so umfassend wie das Audit, das der Datenimporteur zuvor in Zusammenarbeit mit PricewaterhouseCoopers oder GrantThornton durchgefhrt hat, das der Datenimporteur dem Datenexporteur auf Anfrage zur Verfgung stellt. Der Datenexporteur willigt ein, dass dieses jhrliche Audit die Audit-Verpflichtungen des Datenimporteurs gem Klausel5(f) vollstndig zufriedenstellen wird und dass keine weiteren Audits der Datenverarbeitungseinrichtungen des Datenimporteurs verlangt werden, sofern die Durchfhrung eines solchen zustzlichen Audits nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Dieser SVK-Nachtrag kann in verschiedene Sprachen bersetzt werden. In Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit zwischen einem Begriff in diesem SVK-Nachtrag in englischer Sprache und einer beliebigen bersetzung davon in eine andere Sprache berwiegt die englische Version dieses SVK-Nachtrags.

3. Sollte eine Bestimmung dieses SVK-Nachtrags von einem zustndigen Gericht als illegal, null oder nichtig erachtet werden, oder gegen die ffentliche Ordnung verstoen, so bleiben die verbleibenden Bestimmungen vollstndig wirksam. Die Parteien versuchen in gutem Glauben, jegliche ungltige Bestimmung so abzundern, dass die vorgebrachten Absichten der Parteien umgesetzt werden. Der Verzicht in Hinsicht auf einen Versto gegen eine Bestimmung in diesem SVK-Nachtrag durch eine der Parteien darf nicht als Verzicht in Hinsicht auf einen vorherigen oder darauffolgenden Versto erachtet werden, noch stellt irgendein Verzicht einen fortwhrenden Verzicht dar.

  1. (1)Einschlgige Bestimmungen sind smtliche unter diese Klauseln fallende Genehmigungen oder Entscheidungen mit Ausnahme der Vollzugsbestimmungen.

    (2)Wird diese Mglichkeit gewhlt, sind jedoch die Bestimmungen von Anhang A Ziffer 5 ber das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Lschung und Widerspruch anzuwenden, die dann vergleichbaren Bestimmungen der gewhlten Kommissionsentscheidung vorgehen.